Beschluss zu TOP 4
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Genehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen auf Flur-Nummer 1395/1 und 1392/1, Gemarkung Thalmässing, durch die REWE Markt GmbH wird erteilt. Der für die Errichtung von Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen notwendigen Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt